Malaysia

90 Tage Aufenthalt

Bei der Einreise nach Malaysia, ist es lediglich erforderlich, einen noch 6 Monate gültigen Reisepass zu besitzen. In diesem wird bei Einreise, eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage eingetragen. Bei Kindern, werden Kinderreisepass, Reisepass oder auch ein Eintrag im Pass eines Elternteils anerkannt.

Ausnahme:
Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein seperates Visum erteilt, welches i.d.R. Nur 30 Tage gültig ist.

Seit 2005 gibt es keine Straffreiheitsfrist mehr, das bedeutet, dass die Malaysischen Behörden rigeros gegen Verstöße wie z.B. illegales Arbeiten oder ungeklärten Aufenthaltsstatus vorgehen.

Für die Erteilung einer nur schwer zu bekommenden Arbeitserlaubnis, wenden Sie sich bitte vor der Einreise bei der Malaysischen Bootschaft in Ihrem Wohnortland.

 

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