Japan

90 Tage Landing Permission als Temporary Visitor

Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise nach Japan, kein Visum. Bei der Einreise erhalten Sie automatisch eine „Landing Permission“ und gelten als „Temporary Visitor“. Damit ist es Ihnen gestattet sich 90 Tage in Japan aufzuhalten, jedoch nicht einer gewerblichen Tätigkeit nach zu gehen oder ein Studium zu absolvieren.

Die Landing Permission, können Sie um weitere 90 Tage, vor Ort verlängern lassen. Dafür müssen Sie sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden und erhalten ein personalausweisähnliches “Certificate of Alien Registration” mit Lichtbild. Achten Sie bitte darauf, sich vor Ablauf der 90 Tage beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Des weiteren ist es erforderlich beim Immigration Office, die Aufenthaltserlaubnis im Pass zu verlängern, dies geschieht nicht automatisch beim Einwohnermeldeamt.

Haben Sie vor sich länger als 180 Tage in Japan aufzuhalten und/oder einer gewerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen möchten, ist es erforderlich ein dementsprechendes Visum bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung, vor Reisebeginn, zu beantragen.

Working-Holiday-Visum

Das Working-Holiday-Visum, ermöglicht jungen Deutschen, einen einjährigen Ferienaufenthalts mit der Möglichkeit eines Hinzuverdienstes durch Arbeit. Es ist erforderlich, dass das Working-Holiday-Visum bereits vor der Abreise erteilt wurde. Um das Working-Holiday-Visum zu beantragen, wenden Sie sich bitte direkt an die Japanische Botschaft in Berlin oder an die Japanischen Generalkonsulate.

Beachten:

Für jeden Ausländer, der sich in Japan aufhält, besteht Passzwang.

Das bedeutet, dass Sie dazu verpflichtet sind, Ihren Pass stets bei sich zu tragen und auf verlangen vorzuzeigen. Sollten Sie im Besitz der so genannten „Alien Registration Card „ sen, ist diese als Passersatz stets bei sich zu führen. Werden Sie ohne Pass angetroffen können Sie von der Polizei verhaftet und mehrere Tage Problemlos festgehalten werden, außerdem wird eine erhebliche Geldstrafe fällig.

 

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